Pellet-Zentralheizungen kommen für Nennwärmeleistungen beziehungsweise den Wärmebedarf (= sogenannte Heizlast, Berechnung nach EN 12 831) ab 3,9 kW aufwärts in Betracht. Pelletheizungen eignen sich insbesondere für den Einsatz in Ein- und Zweifamilienhäusern (bis ca. 30 kW), aber auch für größere Wohn- oder Betriebseinheiten, die von größeren Anlagen oder von mehreren in Reihe geschalteten Pelletheizungen Kaskadenanlagen mit einigen hundert kW versorgt werden können. Hybrid- oder Kombianlagen können auch zusätzlich mit anderem Brennholz (wie Scheitholz oder Hackschnitzel beschickt werden. Pelletbrennersysteme laufen primär unter Volllast optimal und sind bis etwa 30 % der Nennleistung regelbar. Da bei Pelletheizungen die Dauer der energetisch weniger effizienten Aufwärmphase länger ist als bei Öl- oder Gasfeuerung, wirken sich kurze Brennphasen negativ auf die Brennstoffeffizienz aus. Eine Steigerung der Energieeffizienz und eine Reduzierung der Schadstoffemissionen wird daher erreicht durch die Kombination von Pelletheizungen mit Wärmepuffersystemen, im Allgemeinen über Wassertanks.